Wissenswertes rund um die Kfz-Versicherung für Ihr Wohnmobil

Sie haben Fragen zur Kfz-Versicherung? Alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten, finden Sie in unserem Ratgeber zur Wohnmobilversicherung.

Verschiedene Möglichkeiten der Wohnmobilversicherung

Als Basis für jede Kfz-Versicherung gilt auch beim Reisemobil/Wohnmobil die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine sogenannte Kaskoversicherung, die auch Schäden an Ihrem eigenen Reisemobil abdeckt, können Sie zusätzlich abschließen. Hierbei können Sie zwischen einer Kfz-Teilkasko oder Kfz-Vollkasko wählen. Neben Kasko inkl. Mobiltäts-Schutz und Haftpflicht gibt es verschiedene weitere Versicherungsmöglichkeiten (z. B. Wohnmobil-Premium mit erweiterten und wichtigen Leistungen, GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Wohnmobile, Camper-Inhaltsschutz für Ihren losen Inhalt, u. v. m.).

In unserem Ratgeber Wohnmobilversicherung stellen wir Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung näher vor und beantworten die Frage, wo der Unterschied einer Voll- und Teilkaskoversicherung liegt. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den möglichen Zusatzversicherungen, zur Schadenfreiheitsklasse sowie zur Kündigung der Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben wir Ihnen Informationen zum richtigen Verhalten im Falle eines Unfalls zusammengestellt.

Haftpflicht für Ihr Kfz

Sie sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflicht für Ihr Kfz abzuschließen. Was Sie bei der Wahl beachten müssen und weitere Tipps haben wir Ihnen in unserem Artikel zusammengestellt.

Haftpflicht für das Kfz ist Pflicht für alle Wohnmobilfahrer

In Deutschland sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflicht für jedes Kfz abzuschließen. Dabei deckt die Kfz Haftpflichtversicherung alle Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zufügen. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich wehrt die Haftpflicht für Ihr Kfz ohne Extra-Kosten unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab. 

eVb-Nummer als Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflicht

Sobald Sie eine Haftpflicht für Ihr Campingfahrzeug abschließen, erhalten Sie von der ESV Schwenger GmbH & Co. KG eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB). Sie müssen diese eVB-Nummer Ihrer Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis nennen. Nur so können Sie eine Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder einen Versicherungswechsel vornehmen.

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz

Die Haftpflichtversicherung für Ihr Wohnmobil ist die Basis für jede Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Kaskoversicherung abzuschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt. Hierbei können Sie zwischen einer Kfz-Teilkasko und -Vollkasko wählen. Unser Service-Team für Wohnmobilversicherungen beraten Sie gern zu diesem Thema.

Kaskoversicherung

Eine Kasko-Versicherung bietet zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung. Gerade bei Wohnmobilen ist diese Versicherung besonders sinnvoll. Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie bei uns.

Wie unterscheidet sich die Vollkasko von der Teilkasko?

Die Teilkasko deckt Schäden durch Brand und Explosion, Diebstahl, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Zusammenstoß mit Tieren, Bruchschäden an der Verglasung und Kabelschäden durch Kurzschluss ab. Die Vollkasko schließt alle Risiken der Teilkasko ein und kommt darüber hinaus für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus auf. Zudem leistet die Vollkasko auch, wenn eine dritte Person als Schadensverursacher oder dessen Versicherung nicht für den Schaden aufkommen kann. Bei ESV Schwenger GmbH & Co. KG können Sie den Versicherungsschutz zusammenstellen, der am besten zu Ihnen passt.

Wann lohnt sich die Vollkasko?

Je höher der Wert eines Wohnmobiles ist, desto eher lohnt sich die Vollkasko. Diese wird von Versicherungsexperten auch dann nahegelegt, wenn das versicherte Wohnmobil mehrere Jahre alt ist, da der Wertverlust anders als bei einem Auto, deutlich geringer ausfällt. Auch Wohnmobile, die über einen Kredit finanziert werden, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Vollkaskoschutz umfassend absichern.

Auch bei sehr teuren Wohnmobilen empfehlen Experten den Abschluss einer Vollkasko Versicherung. Es ist aber immer gut, beide Varianten zu prüfen. Abhängig von der Schadenfreiheitsklasse kann eine Vollkasko nur wenig teurer und in manchen Fällen sogar billiger als eine Teilkasko Versicherung sein. Gern rechnen wir für Sie beide Optionen für Sie durch. Sowohl in der Vollkasko als auch in der Teilkasko gilt der Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) beitragsfrei mitversichert (nur bei Wohnmobilen).

Zusatzversicherungen

Über die normale Wohnmobilversicherung hinaus können Sie für Ihr Reisemobil und Wohnmobil eine Reihe an optionalen Ergänzungsversicherungen beantragen, um den Versicherungsschutz zu komplettieren:

Mobilitäts-Schutz PLUS - erweiterte Schutzbriefleistungen für Ihr Wohnmobil

Der Mobilitäts-Schutz PLUS ist die optimale Ergänzung zum Mobiltäts-Schutz BASIS.

  • Pannenhilfe unbegrenzte Kostenübernahme
  • Abschleppen unbegrenzte Kostenübernahme
  • Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall unbegrenzte Kostenübernahme innerhalb Europa, außerhalb Europa bis 5.000,- €
  • Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall unbegrenzte Kostenübernahme

Die Leistungen aus dem Mobilitäts-Schutz PLUS können Sie direkt über die 24-Stunden-Hotline beim Versicherungsunternehmen geltend machen. Wird die 24-Stunden-Hotline nicht eingeschaltet, sondern die Leistung selbst organisiert, gelten Summenbegrenzungen.

Wohnmobil-Premium – erweiterte Absicherung für Ihr Wohnmobil

Auslandschadenschutz-Versicherung
Der Versicherer ersetzt Ihnen bei unverschuldeten Unfällen im Ausland Ihren Personen- und Sachschaden so, als ob der ausländische Unfallgegner bei unserem Versicherer Kfz-Haftpflichtversichert wäre. Ihren Schaden können Sie direkt über unseren Versicherer geltend machen und die Entschädigung erfolgt nach deutschem Recht. Bei der Auslandschadenschutz-Versicherung gibt es keine Selbstbeteiligung und ein Schaden führt nicht zur Rückstufung.
NEU! Versichert sind auch Schäden, die Ihnen in Deutschland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entstehen.

Fahrerschutz-Unfall-Versicherung
Erleiden Sie als Fahrer Ihres Wohnmobiles einen Unfall, erhalten Sie Ihren Personenschaden bis zur Höhe von 8 Mio. € je Schadenfall von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt (z. B. auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) – unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht. Versicherungsschutz besteht für jeden berechtigten Fahrer, der das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Eigenschadendeckung
Der Versicherer leistet für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges an anderen auf Sie zugelassenen Fahrzeugen, an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sachen, sofern sich diese nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde.
Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500,- € je Schadenfall. Die maximale Entschädigungsleistung beträgt 100.000,- € je Versicherungsjahr.

Ersatz von mitgeführten Sportgeräten (z. B. Fahrräder, Surfbretter, etc.)
Am Wohnmobil befestigte oder im Wohnmobil verwahrte Sportgeräte sind bei einem das Wohnmobil betreffenden Unfall, bei Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen, bei Murgang und Dachlawinen sowie bei einem Zusammenstoß mit Tieren bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 1.500,- € mitversichert.

Neupreisentschädigung für fest eingebaute Audio-, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme
Der Versicherer zahlt bei einer Zerstörung oder einem Verlust von fest im Fahrzeug eingebauten Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen (mitversicherte Teile) innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs den Neupreis des jeweiligen Systems unter Abzug eines vorhandenen Restwerts.

Leuchtmittelersatz nach einem Glasschaden
Nach einem Glasschaden erstatten wir zusätzlich die Kosten für beschädigte Leuchtmittel (inkl. Xenonlicht).

Mitversicherung von Murgang und Dachlawinen
Ergänzend sind Schäden durch Murgang und Dachlawinen mitversichert. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm u. Gesteinsmassen (auch in Verbindung mit Baumgruppen.) Dachlawinen sind ein von Dächern naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Schnee- oder Eismassen. Hierzu zählen auch Eiszapfen und Eisplatten.

Tierbiss inkl. Folgeschäden bis 10.000,- €
Schäden am Wohnmobil durch Tierbiss (nicht nur Marder) inkl. Folgeschäden bis 10.000,- € mitversichert.

Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Der Versicherer zahlt den Neupreis des Wohnmobils gemäß A.2.5.1.8 AKB, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder die erforderlichen Reparaturkosten bei Beschädigung innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung mindestens 80 % des Neupreises betragen.

GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Wohnmobile

GAP-Deckung schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Lücke zwischen der Entschädigung Ihrer KFZ-Versicherung (Zeitwert Ihres Fahrzeugs) und der Ablöseforderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Anders als bei herkömmlichen Wohnmobil-versicherungen zahlen Sie die günstige GAP-Versicherungsprämie nur einmal für die komplette Laufzeit Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrages, also nicht jedes Jahr wieder-kehrend. Weitere Highlights dieser GAP-Deckung sind die Erstattung Ihrer Selbstbeteiligung im Totalschadenfall aus Ihrer Kaskoversicherung (max. 1.000,- €), Ersatzfahrzeug bei Neufahrzeugen, Ihre geleistete Anzahlung wird mit berücksichtigt die ansonsten verloren wäre und zusätzliche Reise- und Bergungskosten.

Camper-Inhaltsschutz – der Schutz für den losen Inhalt im Wohnmobil

Die Inhaltsversicherung für Ihr Wohnmobil oder Reisemobil dient dazu, lose Teile im Fahrzeug gegen Diebstahl, Schäden durch Unfall, räuberischer Erpressung, Überschwemmung oder Brand abzusichern. So sind Sie auch auf Reisen stets sicher unterwegs. Der Camper-Inhaltsschutz besteht in ganz Europa, Marokko, Tunesien und asiatischen Teil der Türkei mit 24-Stunden-Deckung (auch außerhalb von Campingplätzen).

Verkehrs-Rechtsschutz für ein Wohnmobil

Kommt es infolge eines Unfalls zu einer juristischen Auseinandersetzung, sichert der Verkehrs-Rechtsschutz für ein Wohnmobile die finanziellen Kosten ab. Dazu können zum Beispiel Streitigkeiten um Haftpflichtansprüche oder bei verkehrsrechtlichen Verstößen gehören. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der ESV Schwenger GmbH & Co. KG ist an eine Selbstbeteiligung von 150 Euro geknüpft. Der Schutz gilt für den Versicherungs-nehmer und jeden weiteren berechtigten Fahrer sowie alle Insassen des Reisemobiles.

Wohnmobilversicherung kündigen

Sie haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Welche das sind und was Sie noch zum Thema Kündigung der Wohnmobilversicherung interessieren könnte, haben wir für Sie einmal zusammengefasst.

Kündigung Ihrer Wohnmobilversicherung

Sie möchten Ihre Wohnmobilversicherung kündigen? Welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

So einfach können Sie Ihre Wohnmobilversicherung kündigen

Sind Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden oder möchten Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln? Dann haben Sie drei Möglichkeiten, die Kündigung der Wohnmobilversicherung in die Wege zu leiten:

1. Die fristgerechte Kündigung Ihrer Wohnmobilversicherung

Sie können Ihre Wohnmobilversicherung bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf ordentlich kündigen. Der Stichtag für Ihre Kündigung ist häufig der 30. November, da die meisten Versicherungsverträge bis zum 31. Dezember eines Jahres laufen. Liegt Ihre Kündigung nicht bis zum Stichtag vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

2. Die außerordentliche Kündigung Ihrer Wohnmobilversicherung

Unter bestimmten Umständen können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie, wenn

  • Ihr Versicherer die Beiträge erhöht
  • sich die Beitragsbedingungen ändern oder
  • sich die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen ändern

Sie haben dann vier Wochen Zeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Erhöhung oder die Änderung informiert werden.

3. Der sofortige Wechsel Ihrer Wohnmobilversicherung

Sie können sofort in eine neue Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie ein neues Auto kaufen oder ein Schadenfall eingetreten ist. Die Kündigung muss Ihrem Versicherer dann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Schadenbearbeitung vorliegen.

Wechsel der Wohnmobilversicherung

Der Wechsel der Wohnmobilversicherung kann sich lohnen! Mit einem neuen Vertrag sparen Sie bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr und genießen dieselben oder bessere Leistungen. Bevor Sie Ihre Kfz Versicherung kündigen, vergleichen Sie die Preise und Leistungen. Unsere Spezialisten für Versicherungen übernehmen diese Aufgabe gern für Sie und ermitteln in einem individuellen Vergleich den günstigen Anbieter für Ihre Ansprüche.

Schadenfreiheitsklasse in der Wohnmobilversicherung

Eine Schadenfreiheitsklasse bestimmt die Höhe des Kfz-Versicherungsbetrags. Dabei gilt: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigt der Schadenfreiheitsrabatt, der sich positiv auf den Tarif auswirkt. Alle wichtigen Informationen rund um den Schadenfreiheitsrabatt, lesen Sie in diesem Ratgeberartikel.

Die Schadenfreiheitsklasse- So funktioniert's

Sie möchten mehr über die Schadenfreiheitsklasse wissen? Wie sich diese berechnet, ob der Schadenfreiheitsrabatt auch übertragbar ist und warum es sich lohnen kann, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen, erfahren Sie hier.

Unfallfreies Fahren wird in der Schadenfreiheitsklasse belohnt

Ihre Schadenfreiheitsklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags. Wer lange unfallfrei fährt, erhält einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, der sich positiv auf den Tarif auswirkt.

Um Ihre individuelle Schadenfreiheitsklasse zu berechnen, hält Ihr Kfz-Versicherer die Anzahl Ihrer unfallfrei gefahrenen Jahre fest. Diese wird dann in einen Prozentsatz umgerechnet, der in Form des Schadenfreiheitsrabatts auf Ihren Versicherungsbeitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung angerechnet wird. Als Faustformel gilt: Je länger Sie unfallfrei fahren, umso besser stuft Sie der Versicherer ein und umso günstiger wird Ihr Beitrag zu Ihrer Wohnmobilversicherung.

Was bei der Wohnmobilversicherung zählt: Klasse, Rabatt oder Prozente

Ursprünglich wurde der Begriff Schadenfreiheitsrabatt verwendet. Da sich die Versicherer auf ein gemeinsames System verständigen konnten, spricht man heute von den Schadenfreiheitsklassen. Die insgesamt 24 Klassen (SF 0, ½, 1 – 20, S und M) bilden die Basis, auf der alle Versicherer unfallfreies Fahren mit dem eigenen Wohnmobil belohnen. Jeder Schadenfreiheitsklasse sind bestimmte Prozentwerte zugeordnet (Beitragssätze). Dieser Beitragssatz bestimmt die Höhe der Versicherungsprämie. Während die SF-Klassen gesetzlich vorgeschrieben sind, können die Versicherer die zugeordneten Prozente frei bestimmen. Daher unterscheiden sich oft die Prozentsätze (auch Beitragssätze genannt) bei den Versicherungsgesellschaften, trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse.

Wann es sich lohnt, den Schadenfreiheitsrabatt zu schützen

Manchmal ist es sinnvoll, einen kleineren Unfall aus eigener Tasche zu zahlen, wie zum Beispiel einen Kratzer im Lack, der beim Einparken passiert ist. Rechnen Sie genau nach. Gegebenenfalls sind die Kosten für die Reparatur am eigenen Fahrzeug und auch am Fremdfahrzeug niedriger als die Folgekosten für eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse und der Verlust Ihres Schadenfreiheitsrabatts.

Was tun im Schadenfall?

Wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil einen Unfall haben, gibt es einige Dinge zu beachten. Das Wichtigste: Versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Unser Artikel verrät Ihnen außerdem, was im Schadenfall zu tun ist und wie Sie sich richtig verhalten.

Wohnmobilunfall - Was im Schadenfall zu tun ist

Welche Schritte sollten Sie einleiten, wenn Sie in einen Wohnmobilunfall verwickelt werden? Mit dem Unfall kommen auch viele Fragen auf. Wir sagen Ihnen, wie Sie danach am besten vorgehen.

So verhalten Sie sich bei einem Wohnmobilunfall richtig

Plötzlich kracht es - und Sie hatten einen Verkehrsunfall. Jetzt heißt es, ruhig und besonnen vorzugehen. Unsere neun Schritte helfen Ihnen dabei und zeigen Ihnen, was Sie nach einem Wohnmobilunfall tun sollten.

Wichtige Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall

1. Sichern Sie die Unfallstelle ab

Schalten Sie, wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt wurden, Ihre Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck 100 m vor der Unfallstelle auf.

 

2. Leisten Sie erste Hilfe und geben Sie einen Notruf ab

Leisten Sie nach einem Autounfall erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf die Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112). Wichtig ist das vor allem bei Verletzten, Fahrerflucht, hohem Sachschaden und Einigungsproblemen. Bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden auch ohne eine polizeiliche Unfallaufnahme. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen aber, immer die Polizei zu verständigen.

 

3. Nehmen Sie eigene Beweise auf

Fotografieren oder skizzieren Sie die Unfallstelle. Markieren Sie die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide aus Ihrem Verbandskasten. Erstellen Sie möglichst zusätzlich ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

 

4. Stellen Sie den Verkehrsfluss wieder her

Achten Sie bei kleineren Schäden darauf, die Unfallstelle wieder zügig zu räumen. Sie können Ihr Fahrzeug nach dem Autounfall einfach zur Seite stellen.

 

5. Notieren Sie die wichtigsten Daten

Notieren Sie folgende Daten, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:

  • Das amtliche Kennzeichen
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner. Lassen Sie sich dazu bitte Führerschein oder Ausweispapiere zeigen
  • Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen

 

6. Vermeiden Sie ein Schuldanerkenntnis

Geben Sie unter keinen Umständen ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab. Sie können sonst in bestimmten Fällen Ihren Versicherungsschutz verlieren.

 

7. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft

Nach dem Autounfall sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Kfz-Versicherung über den Schaden informieren. Sie übernimmt dann die weitere Kommunikation mit dem Unfallgegner.

 

8. Melden Sie den Schaden beim Versicherer des Unfallverursachers

Wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Unfallgegner den Unfall seiner Versicherungsgesellschaft meldet. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegners nicht kennen, können Sie diese beim Zentralruf für Autoversicherungen unter der Telefonnummer (0800) 250 260 0 erfragen.

Damit Sie die Reparaturkosten nicht selbst bezahlen müssen, empfehlen wir Ihnen, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Sie können diese entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.