Häufige Fragen zum Schadenfall

Allgemeine Informationen zum Kfz-Schadenfall

Wann muss ich die Versicherung informieren?

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben:

Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft sofort telefonisch oder online. Dazu sind Sie vertraglich verpflichtet. Ihre Versicherungsgesellschaft kümmert sich dann um alles Weitere. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort.

Wenn Sie der Geschädigte sind:

Informieren Sie die Versicherung des Unfallverursachers über den Verkehrsunfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.

Wann handelt es sich um einen Haftpflicht-, Voll- oder Teilkaskoschaden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für Schäden an fremdem Eigentum oder bei Personenschäden. Die Kfz-Versicherung reguliert die berechtigten Ansprüche. Unberechtigte Forderungen weist die Versicherungsgesellschaft zurück.

Schäden an Ihrem eigenen Wohnmobil bzw. PKW deckt die Kaskoversicherung ab. Hier wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Die Teilkasko leistet zum Beispiel für Glasschäden, Hagelschäden, Kollision mit Tieren, Brandschäden oder Diebstahl. Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug oder Vandalismus ersetzt nur eine Vollkaskoversicherung.