SF 8 ESV-Sondereinstufung

Häufig gibt es in einem Haushalt mehr als ein Fahrzeug. Dann stellt sich die Frage, in welcher Konstellation man das Wohnmobil am besten versichert. Bei ESV ist das besonders einfach: Nutzen Sie unsere ESV-Sondereinstufung SF8 – und sparen Sie viel Geld. Bei ESV können Sie durch Ihre Fahrerfahrung mit dem Erstfahrzeug (PKW) sofort mit der Schadenfreiheitsklasse SF 8 als hausinterne Sonder-Schadenfreiheitsklasse beginnen. Für die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse SF8 müssen alle Fahrer beim Wohnmobil mindestens 23 Jahre alt sein und Ihr Erstfahrzeug (PKW) mindestens in SF-Klasse 4 eingestuft sein.

Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Erstfahrzeug (PKW) bei ESV versichert ist. Es gibt noch viele weitere Gründe Ihre Wohnmobilversicherung bei uns abzuschließen. Lassen Sie sich jetzt gleich ein unverbindliches Angebot erstellen und finden Sie Ihren Grund.